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@ G.M.Joe
2025-05-24 12:53:27
Ich verstehe das Problem nicht. Rechts gehört entgegen den Gefühlen von den meisten Grünsozialisten zum legitimen politischen Meinungsbild. Sogar radikale Positionen sind laut der Staatssicherheit kein Problem im demokratischen Diskurs.
Und wenn man sich anschaut, dass der Staat Linksradikale Positionen sogar umgesetzt hat (Gendergaga als radikale Lösung eines gar nicht vorhandenen Problems, Zerstöring von Atomkraftwerken und deutscher Ingeneurskunst als radikale Lösung eines Problems,dass gar nicht existiert), dann muss man schoncam krasser selektiver Wahrnehmung leiden um sich zu fragen wie einr gemäßigtere Personcin eine Position gekommen ist.
Wie sie in die Position kam? Es wird jetzt wahrscheinlich deine Gefühle verletzen, aber sie kam in die Position durch demokratischen Diskurs.
Und wer egal welche Seite des erlaubten Spektrums der Demokratie überhaupt in Frage stellt, der zeigt, dass er hochgradig undemokratisch ist, da er nur eine Seite des demokratischen Diskurses als legitim ansieht.
Zum Thema Rechtsradikalität hier ein Auszug der bpb
"Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Abgrenzung zwischen (Rechts-)Radikalismus und (Rechts-)Extremismus klar definiert:
"Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung – die freiheitliche demokratische Grundordnung – gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt."
Hier hat sich von amtlicher Seite eine Begriffsumdeutung durchgesetzt. In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik wurden nämlich verfassungsfeindliche Bestrebungen von rechts als ''rechtsradikal'' deklariert. Seit Beginn der 1970er Jahre werden rechtsgerichtete Demokratiefeinde offiziell nun als Rechtsextremisten bezeichnet."