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@ Georg Ohrweh
2025-03-16 15:21:42Vor kurzem fand ein Interview mit Langemann und Tichy und dem Präsidenten der Europäischen Polizei Union Rainer Wendt (aktiv tätig in der CDU) statt. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=05c0h9MP_1c
Darin zu hören sind Aussagen von Herrn Wendt, die man sich auf der geistigen Zunge zergehen lassen muss.
So sagt er, dass die Polizei eine Vollzugsbehörde ist, die an die Weisungen ihrer politischen Führung, vor allem aber an Recht und Gesetz gebunden ist. Das ist soweit sachlich richtig.
Weiter ist zu hören, dass es die Aufgabe der Polizei ist, Recht in angemessener Weise durchzusetzen. Was ist angemessen und wer legt fest, was angemessen ist? Natürlich die politische Führung. Wer ist die politische Führung? Wie sind diese Personen in die politische Führung gelangt, was qualifiziert sie über Angemessenheit zu befinden. Sicher sind das nicht nur die durch Wahlen bestimmten Volksvertreter, sondern auch Juristen und andere Berater, bei denen man nachschauen könnte, wer sie bezahlt.
Herr Wendt findet, dass es die Einsatzkräfte gut gemacht haben. Er meint damit den Einsatz von Wasserwerfern auf Demos in Berlin; Rentner, die mit dem Grundgesetz in der Hand niedergerungen wurden; Menschen, die allein auf einer Parkbank saßen und verjagt wurden; Spaziergänger, die mit dem Streifenwagen verfolgt wurden; „Pisten-Rowdys“, die bei der Ski-Abfahrt im Freien keinen „Staubschutz“ getragen haben; Sport treibende Menschen im Englischen Garten in München, die durch einen tief fliegenden Polizei-Hubschrauber verschreckt und verjagt werden sollten. Die Beispiele ließen sich zahlreich ergänzen.
Technisch, ihrer Ausbildung entsprechend, haben die Kräfte diese Einsätze ihren Vorgesetzten gegenüber „stets zu ihrer vollsten Zufriedenheit“ ausgeführt, die Angemessenheit lässt jedoch sehr viele Fragen offen.
Weiter meint Herr Wendt, dass die Polizei die Kritik abkriegt, die eigentlich der politischen Führung gebühren würde. Bei dieser Aussage wird es heikel, denn das erinnert schon sehr an die Prozesse vor rund 80 Jahren in einer süddeutschen Stadt mit Burg, in der niemand etwas gewesen ist und man ja schließlich nur die Befehle der nächst höheren Vorgesetzten ausgeführt habe. Man konnte diese Kette in der Hierarchie so weit fortfahren, bis man bei der Person, die am Ende die Verantwortung zu tragen gehabt hätte, angelangt war. Diese sich jedoch durch Ableben einer Verantwortung entzogen hatte.
Wendt weiter „erklärend“ rechtfertigt die Vorgehensweise, in dem er behauptet, dass die Polizei angemessen vorgegangen sei, da sie erst Zwangsmittel angedroht und dann eingesetzt habe, nachdem jeder durch die Androhung die Möglichkeit gehabt hatte, sich zu entfernen. Kurz gesagt bedeutet das: Haut ab, sonst seid ihr selber schuld!
Noch einmal: „Jeder hatte die Möglichkeit, sich zu entfernen! An diese Regel müssen wir uns halten!“ Der letzte Satz ist aufschlussreich, denn er erinnert doch sehr an den bekannten Spruch des Herrn Wieler vom RKI: Die Maßnahmen sind nicht zu hinterfragen.
Vielleicht stammen diese beiden sehr ähnlichen Aussagen sogar von denselben Strippenziehern im Hintergrund? Es gibt reichlich Anzeichen dafür, dass das Militär in der C-Zeit eine nicht unerhebliche Rolle gespielt hat.
Dann kommt der nächste Ausspruch, der blinden Gehorsam voraussetzt: „Man kann sich das nicht aussuchen, ob man polizeilichen Anweisungen folgt oder nicht, sondern das muss man tun!“ Vielleicht war Herr Wendt in einem früheren Leben Hirtenhund in einer Schafsherde und es daher gewohnt, dass die Herde dahin rennt, wohin der Hirtenhund sie treibt.
Genau so gut kann irgendein Hansel es für angemessen halten, dass jetzt alle von der Mitte der Brücke aus in den Strom zu springen haben, und die Masse tut es in blindem Kadaver-Gehorsam. Vorher bitte Gehirn in den Offline-Modus umschalten. Irgendein Irrer kann befehlen, was angemessen ist, und alle haben zu folgen. Auch das hatten wir schon einmal, brauchen wir nicht mehr, kann weg, auf immer und ewig!
Herr Wendt meint, dass die Maßnahmen rechtsstaatlich und angemessen waren. Die Polizei hat sich da nichts vorzuwerfen. Wenn die Polizei aus derartig gehirnlosen Befehlsempfängern besteht, dann Gnade uns Gott, was sich kranke Gehirne sonst noch so ausdenken können, dass dann von Polizei-Robotern ausgeführt wird, ohne Befehle zu hinterfragen und ohne sie mit dem eigenen Gewissen vereinbaren zu müssen.
Vor rund 80 Jahren hat man die „Aktivitäten“ der Polizei mit den gleichen Argumenten zu rechtfertigen versucht. Auch damals handelte man rechtsstaatlich, auch wenn heute jedem klar ist, dass diese Rechtsstaatlichkeit in einem System stattfand, das heute jeder als Diktatur bezeichnet.
„Die Polizei hat sich da nichts vorzuwerfen.“ Damit ist für ihn der Fall erledigt. Wir haben doch nur unsere Pflicht getan und uns an die herrschenden Gesetze gehalten. So einfach ist es auch heute noch, sich hinter Vorschriften zu verstecken und den Verstand vollkommen außen vor zu lassen.
Welche Regierungsform hat ein Staat, der eine von der sogenannten politischen Elite vorgegebene Rechtsauffassung gegen das eigene Volk durchsetzt? Wie kann man sich noch mehr zur Demokratie und zur Akzeptanz des Grundgesetzes bekennen, als wenn man es für alle sichtbar hoch in den Himmel streckt?
Ein Staat ist moralisch am Ende, wenn das ausführende Organ, die Polizei als Teil der Exekutive, ohne eigenes Denken Befehle ausführt, die bei eigenem Nachdenken und mit einem stinknormalen „Lieschen-Müller-Hausverstand“ nicht als angemessen empfunden werden können.
Statt als Schutz der Bürger zu dienen („Die Polizei, Dein Freund und Helfer“), geht bei solch einer Vorgehensweise eher eine Gefahr von denjenigen Polizei-Kräften aus, die bei Dienstantritt ihr eigenes Gehirn in den Spint legen und mit Anlegen der Dienstuniform auch ein Staatsgehirn in den Schädelraum einsetzen.
Hüter des Gesetzes werden so zu Erfüllungsgehilfen eines diktatorischen Staates und somit zum Schaden, statt zum Nutzen des Volkes missbraucht. Und wenn diese Polizisten sich zu Erfüllungsgehilfen machen lassen, sind sie nicht mehr wert, als der ganze Staat für den sie tätig sind. Langfristschaden: Vertrauensverlust.
Es wird hier ganz deutlich ein Fehler im System sichtbar, wenn es auch heute noch, 80 Jahre nach der Weltkatastrophe, in der Bundesrepublik Deutschland, einem angeblich demokratischen Staat, möglich ist, dass es immer noch eine nächsthöhere Instanz gibt, auf die man die Verantwortung schieben kann, bis sie im Nirvana verschwindet. Häufig ist das das Bundesverfassungsgericht, das neuerdings staatstragende, staatserhaltende Urteile spricht (siehe aktuelle Bundestags-Entscheidung), die erneut zeigt, dass wir es hier mit einem in sich geschlossenen System namens -Unseredemokratie- zu tun haben, dessen Aufgabe aus nichts anderem besteht, als sich selbst zu erhalten. Was das noch mit Demokratie zu tun hat, erschließt sich dem Verfasser nicht.
Da weder das deutsche Volk, noch die restdemokratischen Strukturen und schon gar nicht der politische Wille da ist, da er sich immer mehr als Feind im eigenen Land herauskristallisiert, dass Deutschland seinen totalitären Kurs verlässt und wieder auf demokratische, vernunftorientierte Wege zurückkehrt, bleibt nur zu hoffen, dass noch einmal Kräfte von außen einschreiten, um dem voranschreitenden Demokratie-Abbau ein Ende zu bereiten.