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@ Wahl
2025-03-10 12:44:39Papierkram ist ein gutes Stichwort. Auch für eine Neubewertung muss es eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunden geben, also oftmals AGB oder so. Oder eben ein (nicht bei dir, das habe ich verstanden) Kreditverhältnis. Grundsätzlich muss die Bank in solche einem Schreiben den Vertrag / die Norm / die "Anspruchsgrundlage" zitieren, auf die sie sich beruft. Wenn nicht, immer wieder danach fragen, also: "Wo steht das?" Die Frage mögen sie ...