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@ G.M.Joe
2025-04-22 12:44:42Die Debatte um Migration, Grenzsicherung und Abschiebungen wird in Deutschland meist emotional geführt. Wer fordert, dass illegale Einwanderer abgeschoben werden, sieht sich nicht selten dem Vorwurf des Rassismus ausgesetzt. Doch dieser Vorwurf ist nicht nur sachlich unbegründet, sondern verkehrt die Realität ins Gegenteil: Tatsächlich sind es gerade diejenigen, die hinter jeder Forderung nach Rechtssicherheit eine rassistische Motivation vermuten, die selbst in erster Linie nach Hautfarbe, Herkunft oder Nationalität urteilen.
Das Recht steht über Emotionen
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das bedeutet, dass Regeln nicht nach Bauchgefühl oder politischer Stimmungslage ausgelegt werden können, sondern auf klaren gesetzlichen Grundlagen beruhen müssen. Einer dieser Grundsätze ist in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert. Dort heißt es:
„Auf Absatz 1 [Asylrecht] kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist.“
Das bedeutet, dass jeder, der über sichere Drittstaaten nach Deutschland einreist, keinen Anspruch auf Asyl hat. Wer dennoch bleibt, hält sich illegal im Land auf und unterliegt den geltenden Regelungen zur Rückführung. Die Forderung nach Abschiebungen ist daher nichts anderes als die Forderung nach der Einhaltung von Recht und Gesetz.
Die Umkehrung des Rassismusbegriffs
Wer einerseits behauptet, dass das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht strikt durchgesetzt werden soll, und andererseits nicht nach Herkunft oder Hautfarbe unterscheidet, handelt wertneutral. Diejenigen jedoch, die in einer solchen Forderung nach Rechtsstaatlichkeit einen rassistischen Unterton sehen, projizieren ihre eigenen Denkmuster auf andere: Sie unterstellen, dass die Debatte ausschließlich entlang ethnischer, rassistischer oder nationaler Kriterien geführt wird – und genau das ist eine rassistische Denkweise.
Jemand, der illegale Einwanderung kritisiert, tut dies nicht, weil ihn die Herkunft der Menschen interessiert, sondern weil er den Rechtsstaat respektiert. Hingegen erkennt jemand, der hinter dieser Kritik Rassismus wittert, offenbar in erster Linie die „Rasse“ oder Herkunft der betreffenden Personen und reduziert sie darauf.
Finanzielle Belastung statt ideologischer Debatte
Neben der rechtlichen gibt es auch eine ökonomische Komponente. Der deutsche Wohlfahrtsstaat basiert auf einem Solidarprinzip: Die Bürger zahlen in das System ein, um sich gegenseitig in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Dieser Wohlstand wurde über Generationen hinweg von denjenigen erarbeitet, die hier seit langem leben. Die Priorität liegt daher darauf, die vorhandenen Mittel zuerst unter denjenigen zu verteilen, die durch Steuern, Sozialabgaben und Arbeit zum Erhalt dieses Systems beitragen – nicht unter denen, die sich durch illegale Einreise und fehlende wirtschaftliche Eigenleistung in das System begeben.
Das ist keine ideologische Frage, sondern eine rein wirtschaftliche Abwägung. Ein Sozialsystem kann nur dann nachhaltig funktionieren, wenn es nicht unbegrenzt belastet wird. Würde Deutschland keine klaren Regeln zur Einwanderung und Abschiebung haben, würde dies unweigerlich zur Überlastung des Sozialstaates führen – mit negativen Konsequenzen für alle.
Sozialpatriotismus
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz der Arbeitsleistung jener Generationen, die Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg mühsam wieder aufgebaut haben. Während oft betont wird, dass die Deutschen moralisch kein Erbe aus der Zeit vor 1945 beanspruchen dürfen – außer der Verantwortung für den Holocaust –, ist es umso bedeutsamer, das neue Erbe nach 1945 zu respektieren, das auf Fleiß, Disziplin und harter Arbeit beruht. Der Wiederaufbau war eine kollektive Leistung deutscher Menschen, deren Früchte nicht bedenkenlos verteilt werden dürfen, sondern vorrangig denjenigen zugutekommen sollten, die dieses Fundament mitgeschaffen oder es über Generationen mitgetragen haben.
Rechtstaatlichkeit ist nicht verhandelbar
Wer sich für eine konsequente Abschiebepraxis ausspricht, tut dies nicht aus rassistischen Motiven, sondern aus Respekt vor der Rechtsstaatlichkeit und den wirtschaftlichen Grundlagen des Landes. Der Vorwurf des Rassismus in diesem Kontext ist daher nicht nur falsch, sondern entlarvt eine selektive Wahrnehmung nach rassistischen Merkmalen bei denjenigen, die ihn erheben.