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@ G.M.Joe
2025-03-12 12:22:19
Nähmen wir einmal an, dass einer der illegalen, der sich seinen Aufenthaltstitel erkauft hat, eine Straftat begeht. Könnten die Opfer dann auch gegen den Schmarotzer vorgehen, der den Aufenthaltstitel verkauft hat? Könnten Gemeinden, die Kosten, welche sie für solche Illegalen haben auf den Schmarotzer, der den Aufenthaltstitel verkauft hat, abwälzen? Es ist ja schließlich ein finanzieller Nachteil entstanden aus der kriminellen Handlung des Schmarotzers.
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