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@ echopapa ☑️
2025-02-12 16:52:32nostr:nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnddaehgu3wwp6kyqpqda6km6zx8vhf2ez3xqd3qce8eprlx36neuqz3lqrksue9rpeffrs22g59v an sich ist die Lage da klar: Nach § 303 Absatz 1 des Strafgesetzbuches gilt das Abreißen von Wahlplakaten als Sachbeschädigung: "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft."