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@ Jörg Müller
2025-03-04 07:46:21
nostr:nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnddaehgu3wwp6kyqpqqn44jj0ct94pwsujwad8m40ca7s3703pyk4xhqjskcg3z7zcj82qk2s503 Es ist leider wahr, dass sich Richter*innen in der Nazi-Zeit, in der DDR und auch in allen anderen Diktaturen der Welt immer wieder zum Werkzeug des Unrechts haben machen lassen. Und das waren nicht einmal immer welche, die erst durch das neue Regime ins Amt kamen.
In dem Zusammenhang möchte ich mal auf Art. 100 GG hinweisen, für mich - als Richter - eine wichtige Verfassungsnorm.
Wenn Richter*innen Zweifel haben, ob Gesetze wirklich den Grund- und Menschenrechten entsprechen, dürfen sie diese nicht anwenden, sondern müssen die Frage dem BVerfG vorlegen, damit dort die Verfassungsmäßigkeit geprüft wird.
Das finde ich eine geniale Konstruktion:
- Richter*innen können sich nicht darauf berufen "das stand aber so im Gesetz, das musste ich anwenden"
- Richter*innen können aber auch nicht willkürlich sagen "ich finde das falsch, ich wende es einfach nicht an".
Damit ist klar: jede/r einzelne Richter/in muss die eigenen Entscheidungen auch persönlich verantworten. Trotzdem bleibt die Bindung an Recht und Gesetz und damit die demokratische Legitimation der Rechtsprechung gewahrt.